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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18 (https://dejure.org/2018,33623)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.09.2018 - 1 M 111/18 (https://dejure.org/2018,33623)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 (https://dejure.org/2018,33623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; VwVfG § 48
    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung i.R.e. Beförderungskokurrenz; Bildung eines Befähigungs(teil)gesamturteiles

  • rechtsportal.de

    Beamte; Beförderung; Konkurrenz; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Befähigung; Gesamturteil; Gesamtbewertung; Teil-Gesamturteil; offen chancenlos Auswahl; Voreingenommenheit; Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung i.R.e. Beförderungskokurrenz; Bildung eines Befähigungs(teil)gesamturteiles

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren ( siehe zum Vorstehenden etwa: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 [m. z. N.]; bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802; siehe auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist nämlich ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.] ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 M 54/06 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Vorgänge aus der Zeit vor dem Beurteilungszeitraum Voreingenommenheit - noch - bei der Beurteilung offenbaren ( siehe zum Vorstehenden etwa: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 [m. z. N.]; bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802; siehe auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
    Eine dienstliche Beurteilung unterliegt ihrer Aufhebung, wenn der Dienstherr gegen seine selbstverständliche Pflicht verstoßen hat, den zu Beurteilenden gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - Az.: 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache,

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21

    Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche

    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden ( BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Eines gesonderten Hinweises hierzu bedurfte es im Hinblick auf die anwaltliche Vertretung der Antragsteller (§ 67 Abs. 4 VwGO) nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.09.2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45; s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

    ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).
  • VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen - Heranziehung von Auswahlgesprächen

    Ein Beförderungsbewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: OVG, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris [m. w. N.]).
  • VG Magdeburg, 12.12.2019 - 5 B 136/19

    Anwendung des Verbots der Sprungbeförderungen auf mittelbare Landesbeamte einer

    Ein Beförderungsbewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris [m. w. N.]).
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